SWIFT, die EU und die Bundesregierung
SWIFT — dieses Kürzel war doch bislang immer nur banktechnisch besetzt, oder ? Bei irgendwelchen speziellen Auslandsüberweisungen benötigte man den SWIFT-Code, das war´s aber auch schon.
Mit dieser unbewusst naiven Einstellung dürfte jetzt Schluss sein. SWIFT, das steht jetzt für die Gretchenfrage, was uns der Datenschutz – in diesem Fall der Schutz von Bankdaten – noch wert ist.
Der Abschluss des SWIFT-Abkommens zwischen der EU und den USA steht bevor. Dieses Abkommen soll den USA dauerhaft das Recht geben, zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung auf EU-Bankdaten zuzugreifen und diese Daten bei Bedarf auch an Drittstaaten weiterzugeben.
Die Bundesregierung will sich bei der Abstimmung über dieses Abkommen wohl der Stimme enthalten. Die FDP ist deswegen “not amused”, sieht einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte in der ersten Novemberhälfte denn auch verkündet, dass es keine deutsche Zustimmung zu diesem Abkommen geben werde.
Fragt sich nur, ob die FDP die Stimmenthaltung der Bundesregierung verhindern kann/wird. Wünschenswert wäre es allemal, denn mit dem SWIFT-Abkommen wird an den Grundfesten des Datenschutzes, speziell des national und EU-weit ohnehin schon stark gebeutelten Bankdatenschutzes, gerüttelt.
Rufen wir uns das doch noch mal in Erinnerung: Erst durfte das Finanzamt nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, vor allem auch dem begründeten Verdacht, dass der Steuerbürger keine richtigen und vollständigen Auskünfte über seine Bankverbindungen und -bewegungen erteilt hat, auf die Bankdaten zugreifen. Dann wurde das sog. “Banken-Scanning” vereinfacht, heute kann das Finanzamt ohne weiteres, sozusagen routinemäßig, Bankabfragen starten. Parallel zu dieser Entwicklung wurden EU-weite Regelungen geschaffen, die das Bankgeheimnis auch EU-weit aufweichten bzw. teilweise außer Kraft setzten.
Jetzt soll den Strafverfolgungsbehörden in den USA ermöglicht werden, direkt auf EU-Bankkonten zuzugreifen und diese Daten nach eigenem Ermessen sogar noch an Drittstaaten weiterzuleiten.
Machen wir uns nichts vor: Ob in dem Abkommen dann noch etwas davon steht, dass in bestimmten Fällen richterliche Anordnungen vorliegen müssen oder sonstige Alibi-Voraussetzungen gegeben sein müssen, um die Daten herausverlangen zu können, ist in jedem Fall reine Kosmetik. Es ist, wenn überhaupt, nur eine Frage der Zeit, bis diese Daten dann routinemäßig abgefragt werden können.
Zurück nach Deutschland: Es ist kein Zufall, dass unser neuer Bundesinnenminister die Stimmenthaltung befürwortet und damit dem SWIFT-Abkommen den Weg bereiten will. Er, wie alle seine Innenministerkollegen, wird sicher sehr interessiert daran sein, die im Zuge des SWIFT-Verfahrens abfallenden “Brotkrümel” aufzusammeln und daraus auch noch eigenen Erkenntnisse zu ziehen. Dass die Umsetzung des SWIFT-Verfahrens über eine eigene EU-Behörde erfolgen soll (und es dann wahrscheinlich auch noch entsprechende nationale SWIFT-Behörden geben wird), begegnet in diesem Zusammenhang besonderen Bedenken. Da gibt es dann halt eine zentrale Sammelstelle für EU-weite Bankdaten, die an die USA herausgegeben werden sollen oder herausgegeben worden sind. Ein idealer Daten-Pool, aus dem man sich dann auch für jedwede andere Zwecke bedienen kann.
Fazit: Wenn das SWIFT-Abkommen durchgeht (wovon auszugehen ist), ist es an der Zeit, wieder das Kopfkissen und den Sparstrumpf zu aktivieren, deren Bestandsdaten werden immerhin noch nicht EU- und weltweit gescannt.
Und noch etwas: Die wieder aufgeflammte, mit großem Engagement geführte Diskussion um Google Analytics bekommt vor diesem Hintergrund eine ganz andere, meines Erachtens geringere, Bedeutung. Wieso regt man sich darüber auf, dass Webnutzerdaten mehr oder weniger unkontrolliert in die USA wandern, wenn auf der anderen Seite EU-Bankdaten planmäßig in die USA geschaufelt werden ?
Aktualisierung 27.11.2009:
Zu diesem Thema findet sich ein sehr lesenswerter Kommentar von Marc Beise auf sueddeutsche.de . Außerdem ein informativer Bericht von Christian Rath auf taz.de .
Aktualisierung 27.11.2009:
Das gibt wieder Hoffnung. Wie WELT Online heute berichtet, will das Europäische Parlament die für den 30.11.2009 vorgesehene Abstimmung über das SWIFT-Abkommen blockieren. Allerdings ist die entsprechende Eingabe beim Parlamentspräsidenten zunächst nur als Aufschub zu verstehen.
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