SWIFT-Abkommen der EU befristet verlängert

Ausweislich einer Pressemitteilung des Council of the European Union vom 30.11.2009 wurde der bis zum 31.10.2010 befristeten Verlängerung des Abkommens zugestimmt. Den entscheidenden Abschnitt kann man auf Seite 11 f. der Pressemitteilung nachlesen.

Dieser Beschluss konnte wirksam werden, weil sich neben Österreich, Ungarn und Griechenland auch der deutsche Innenminister der Stimme enthielt.

Wir hatten uns in den letzten Tagen dieses Themas schon mehrfach angenommen. Neben anderen berichtet auch DIE ZEIT wieder aktuell darüber.

Bleibt nunmehr abzuwarten, wie sich das Europäische Parlament zum SWIFT-Abkommen stellt. Das Parlament soll die Übergangszeit nämlich nutzen, um die endgültige Position der EU zu bestimmen.

Interessant wird auch sein, wie sich in Deutschland die FDP in der anstehenden Diskussion aufstellt und behauptet. Unklar ist nämlich unverändert, wieso sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erst so vehement gegen dieses Abkommen stemmte und zuletzt aber nichts mehr von ihr zu hören war, nachdem Innenminister de Maizière die Stimmenthaltung und damit das grüne Licht für die befristete Verlängerung signalisiert hatte.

Das Thema sollte jetzt nicht wieder bis kurz vor knapp auf die lange Bank geschoben werden, um am Ende vor vollendeten Tatsachen zu stehen oder wieder nur eine befristete Verlängerung zustande zu bringen. Die Voraussetzungen für den Datenzugriff der USA und die Regelung des “Schicksals” der herausgegebenen Daten sind bislang zu unklar formuliert bzw. im Sinne des allseits geforderten Datenschutzes völlig unzureichend geregelt, sodass es bei der bisherigen und numehr bis zum 31.10.2009 verlängerten Praxis nicht bleiben sollte. Hier sind das Europäische Parlament und die national zuständigen Gremien gefordert, klare Positionen zu beziehen.

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