22.12.2009 – Update Aufsichtsbehörden

Datenschutzerklärungen der Aufsichtsbehörden

Am 8. Dezember 2009 haben wir die Datenschutzerklärungen der Aufsichtsbehörden für nicht-öffentliche Internet-Auftritte an deren eigenen Forderungen gemessen — mit teilweise sehr ernüchternden Ergebnissen.

Wie sieht es heute – am 22. Dezember 2009 um 12.00 Uhr – aus ? Hat man auf Seiten der Aufsichtsbehörden vielleicht einfach nur etwas Zeit benötigt, um die Tracking-Praxis und/oder die Datenschutzerklärungen den eigenen Forderungen an die gewerblichen Internet-Auftritte anzupassen ?

Baden-Württemberg: Unverändert.

Bayern: Unverändert.

Berlin: Unverändert.

Brandenburg: Unverändert.

Bremen: Unverändert.

Hamburg: Unverändert.

Hessen: Unverändert.

Mecklenburg-Vorpommern: Unverändert.

Niedersachsen: Unverändert.

Nordrhein-Westfalen: Unverändert.

Rheinland-Pfalz: Unverändert.

Saarland: Unverändert.

Sachsen: Unverändert.

Sachsen-Anhalt: Unverändert.

Schleswig-Holstein: Unverändert.

Thüringen: Unverändert.

Vielleicht sind diejenigen Aufsichtsbehörden, deren Datenschutzpraxis/-erklärung so überhaupt nicht mit den von ihnen selbst aufgestellten Forderungen an die Wirtschaft zusammen passt, noch nicht dazu gekommen, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen ? Oder wissen sie überhaupt nicht, dass sie sich mit ihrem eigenen Verhalten in Widerspruch zu ihren eigenen Forderungen setzen ?

Um das zu klären, muss man ihnen wohl Gelegenheit geben, das zu überprüfen und sich hierzu ggf. zu äußern. Wir werden wieder berichten.

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