Datenschutz als Marketing-Gag
Trittbrettfahrer auf Kundenfang ?
Jetzt hat sich ein weiterer Webanalyse-Anbieter gefunden, der aktiv damit wirbt, die Kriterien aus den Entschließungen des Düsseldorfer Kreises vom 27.11.2009 einzuhalten. Damit nicht genug: U.a. mit diesem Argument versucht man, Interessenten zu einem Anbieterwechsel zu animieren … als stünde man als einziger Fels in der Brandung der anderen, den Datenschutz angeblich missachtenden Webanalyse-Anbieter.
Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, so weit wie möglich einen Blick hinter die Kulissen zu werfen.
Und die Kulissen, das sind in diesem Fall die Webseiten des Anbieters und seiner Kunden (die man auf der nicht mehr ganz aktuellen Referenzliste nachlesen kann).
Die stichprobenartige Überprüfung von Theorie und Wirklichkeit offenbart ein nicht ganz unerwartetes Ergebnis: Was tatsächlich auf welchem Weg an Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet wird, kann man den Datenschutzerklärungen nicht entnehmen. Das gilt insbesondere auch für die Frage, welche Rolle dabei die IP-Adresse spielt, wo sie wie und wie lange gespeichert oder nicht gespeichert wird, inwieweit sie ausgewertet wird usw. usw. . Widerspruchsmöglichkeiten bzgl. Cookies werden mal überhaupt nicht, mal auf dem Postweg und mal durch direkten Link zu dem Anbieter geboten. Nach dem Ausüben des direkten Widerspruchsrechts über den Anbieter-Link sind beim Besuchen von Websites einiger Kunden des Anbieters aber, was das Setzen von Cookies betrifft, keine sichtbaren Änderungen zu verzeichnen.
Was ich damit sagen will:
Der datenschutzrechtliche Wert einer Webanalyse-Lösung bemisst sich in erster Linie an der dahinter stehenden Technologie, nicht an irgendwelchen mit heißer Nadel gestrickten Marketing-Blasen.
Webanalyse-Lösungen, die theoretisch datenschutzkonform eingesetzt werden können, sind tatsächlich dann und nur dann datenschutzkonform, wenn sie dem Anwender/Kunden keine Möglichkeit bieten, die Lösung auch datenschutzwidrig einzusetzen. Wer also beispielsweise damit wirbt, eine “Widerspruchsmöglichkeit” zu bieten, sollte also dafür sorgen, dass das bei den Kunden auch einheitlich gehandhabt werden muss, dem Kunden also kein Spielraum gelassen wird.
Man sollte sich beim derzeitigen Stand der Datenschutzdiskussion und -gesetzgebung daher sehr intensiv über die Technologie einer Webanalyse-Lösung informieren, um zukunftssicher zu investieren. Dann trennt sich die marketing-umwaberte Spreu automatisch vom Weizen.
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