Webanalyse und IP-Adresse
Datenschutzgerechte Webanalyse und E-Government
Die Stichworte E-Government und Dienstleistungsrichtlinie sind in aller Munde. Ganze Abteilungen, Stäbe, Ausschüsse und Referate sind seit geraumer Zeit damit beschäftigt, die Verwaltung für diese Anforderungen “fit” zu machen.
Dass das insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes nicht ganz einfach ist, liegt auf der Hand. Wenn z.B. das Online-Angebot eines Landkreises darüber hinaus geht, die Auswahl und Buchung eines Wunschkennzeichens für den PKW anzubieten, und ganze Verfahren, beispielsweise Bauantragsverfahren, online abgewickelt werden, muss die Behörde uneingeschränkt sicher stellen, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auf der gesamten Online-Strecke uneingeschränkt gewährleistet wird.
Die Einführung von Online-Verfahren hat nicht nur den Sinn, es dem Bürger leichter zu machen. Neben zahlreichen anderen Aspekten wird es den Behörden maßgeblich auch darum gehen (müssen), ein bestimmtes Arbeitspensum mit weniger Personal zu bewältigen. Weil der öffentliche Dienst es zunehmend schwer haben wird, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, und weil es schlicht und einfach darum gehen muss, Kosten zu sparen, wo es geht.
Was liegt da näher, als dem Bürger einen Teil der Arbeit selbst zu übertragen ?
Das ist auch völlig in Ordnung. Wie gesagt: Außer denjenigen, die mit den Online-Medien auf Kriegsfuß stehen, werden es die Bürger in der Regel wohl eher schätzen, sich einen Behördengang, möglicherweise auch einen extra hierfür genommenen Urlaubstag zu sparen, weil sie ihren Teil zum Verfahren in aller Ruhe abends am PC-Bildschirm beitragen können.
Um so wichtiger ist es für die Behörden, ihre Websites nicht nur optisch attraktiv, sondern vor allem funktional einwandfrei zu gestalten. Nur auf diese Weise lassen sich die mit der Einführung von Online-Verfahren verknüpften Absichten und Zwecke erfolgreich umsetzen. Gerät der nur interessierte oder auch online-antragswillige Bürger auf einer Behörden-Website regelmäßig ins Abseits, ohne dass er für das Online-Verfahren bildlich gesprochen an die Hand genommen wird, ist der Erfolg der Behörden-Website schon strukturell in Frage gestellt und statt Kostenersparnis nur ein Kostengrab produziert.
Auf dem Weg zur Einführung einer breiten Palette an funktionierenden Online-Verfahren werden die Behörden nicht um den Einsatz leistungsfähiger, individuell konfigurierbarer Webanalyse-Lösungen herum kommen. Dabei sollte und wird es nicht darum gehen, lediglich Statistiken zu sammeln. Vielmehr muss der Bürger auf seinem Weg über die Website und durch das Verfahren begleitet, manchmal vielleicht sogar “an die Hand genommen” werden, um den erfolgreichen Abschluss z.B. einer Online-Antragstellung zu gewährleisten. Auf dem Weg über die Auswertung der Webanalyse muss sichergestellt werden, das die Website mit allen ihren Informations- und Downloadangeboten dem reibungslosen Ablauf eines Online-Verfahrens ergonomisch angepasst wird. Mit einer leistungsfähigen Webanalyse können die “dunklen Ecken” einer Behörden-Website ebenso identifiziert werden, wie Interessenschwerpunkte oder die Pfade, die ein Bürger im Online-Verfahren über die Website geht, ermittelt werden können. Etwaige durch permanente Auswertung der Webanalyse gewonnene Erkenntnisse über das Besuchsverhalten auf der Behörden-Website können und müssen unmittelbar und nachhaltig in Änderungen, Ergänzungen, also Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Nur auf diese Weise lassen sich die Akzeptanz und der Erfolg von Online-Verfahren ständig steigern. Insoweit können die Behörden unmittelbar auf umfangreiche Erkenntnisse aus Online-Erfahrungen der gewerblichen Wirtschaft zurückgreifen. Dass es im einen Fall z.B. um die Steigerung von Online-Umsätzen geht, im Bereich E-Government dagegen um die Erhöhung der Anzahl erfolgreich eingeleiteter oder abgeschlossener Online-Verfahren, macht dabei dem Grunde nach überhaupt keinen Unterschied.
Besonderes Augenmerk müssen die Behörden natürlich auf die Einhaltung des Datenschutzes richten. Nicht nur, aber vor allem auch bei Einsatz einer Webanalyse-Lösung gilt es, unter allen Umständen zu vermeiden, dass Daten oder sogar Auswertungen über das Besuchsverhalten eines Bürgers mit personenbezogenen Daten zusammengeführt werden bzw. – besser – zusammengeführt werden können.
Die leidige Diskussion darüber, ob es sich bei der IP-Adresse eines die Behörden-Website ansprechenden Rechners um “personenbezogene Daten” im Sinne der Datenschutzgesetze handelt, kann dabei völlig vernachlässigt werden.
Warum das so ist ? Weil die IP-Adresse für die “redliche” Webanalyse überhaupt nicht benötigt wird. Wer als Website-Betreiber keinerlei Ambitionen hat, nur über den Einsatz einer Webanalyse-Lösung direkt oder auf Umwegen personenbezogene Informationen des Bürgers zu erhalten, muss die IP-Adresse des Rechners noch nicht einmal erfassen, geschweige denn speichern oder auswerten. Dem “redlichen” Betreiber einer Website dient die Erfassung und die mehr oder weniger lang andauernde Speicherung der IP-Adresse ausschließlich zu dem Zweck, die Geo-Daten des Besuches auszuwerten, also festzustellen, in welchem Land, in welcher Region, ggf. in welcher Stadt der Besuchsrechner steht. Die Erhebung dieser Geo-Daten macht auch durchaus Sinn, sei es, um nur zu ermitteln, in welchen geographischen Bereichen sich Nutzungsschwerpunkte befinden, oder sei es zu dem Zweck, in bestimmten geographischen Regionen gezielte Kampagnen zur Förderung des Online-Angebotes anzubieten und anschließend eine unmittelbare Erfolgskontrolle zu haben.
Die Erhebung der Geo-Daten ist sicherlich am einfachsten über die Erfassung und Speicherung der IP-Adresse zu bewerkstelligen. Sinn macht dabei nur die Speicherung der vollständigen IP-Adresse, weil jedwede Kürzung/Veränderung der IP-Adresse zur Abbildung verfälschter und damit unzutreffender Geo-Daten führen kann. Um auch nachträgliche Auswertungen länger zurück liegender Zeiträume zu ermöglichen, kollidiert diese “Lösung” aber mit den Vorschriften und auch der verstärkt aufkommenden Diskussion darüber, unter welchen Voraussetzungen die IP-Adresse überthaupt erfasst/gespeichert werden kann und vor allem, wie lange sie ggf. gespeichert werden darf.
Diese wie gesagt leidigen Probleme und Diskussionen können aber völlig dahin gestellt bleiben, wenn man auf die Erfassung/Speicherung der IP-Adresse schlicht und einfach verzichtet und die Erfassung sowie Speicherung der Geo-Daten auf andere, datenschutzrechtlich uneingeschränkt unbedenkliche Art und Weise sicherstellt. Das ist mit überschaubarem Mehraufwand beim Aufsetzen der Webanalyse-Lösung ohne weiteres zu machen, man muss es nur wollen. Wer sich für dieses IP-freie Tracking entscheidet, hat keine Probleme mit diesbezüglichen Diskussionen und Nachforschungen über die Gewährleistung des Datenschutzes auf der getrackten Website und kann sich vollumfänglich den wirklich wichtigen Aspekten der Webanalyse widmen … nämlich, das Thema E-Government nicht nur mit Worten, sondern vor allem mit Taten einen deutlichen Schritt voran zu bringen.
Tags: Auswertung, Behörden, Daten, Datenerfassung, Datenschutz, Dienstleistungsrichtlinie, E-Government, Geodaten, IP-Adresse, personenbezogene, Verwaltung, Webanalyse







