Zwischenruf: Staatlich geförderte Hehlerei
Datendiebstahl und Offline-Phishing
Die Nachrichten sind voll davon und die Diskussion darüber in vollem Gange: Die Bundesregierung erwägt (zum wiederholten Male) den Ankauf geklauter Bankdaten aus der Schweiz und lässt den Vorgang gerade “rechtlich prüfen”.
Da machen sich ganze Horden von nationalen und EU-Beamten Gedanken über die Sicherung des Datenschutzes im internationalen Datenverkehr. Da werden Millionen von Euro dafür ausgegeben, gerade auch den Bankdatenverkehr sicherer zu machen. Da predigen die Aufsichtsbehörden der privaten Web-Wirtschaft ihre noch nicht sehr konkreten, dafür aber um so weiter gehenden Forderungen für datenschutzsichere Internetauftritte. Da fordern die Politiker im Überschwang der Diskussion schon mal harte Strafen bei Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen …
… und dann werden wir plötzlich damit konfrontiert, dass der deutsche Staat einem Datendieb aus der Schweiz 2,5 Mio. Euro für eine CD mit 1.500 Datensätzen deutscher Steuersünder bezahlen will bzw. diese “Option” derzeit rechtlich geprüft wird.
Es ist müßig, sich über die Ernsthaftigkeit dieses Ansatzes auch nur einen Gedanken zu machen: Wer bewusst Diebesgut kauft, macht sich der Hehlerei schuldig — Strafrechtsvorlesung, erstes Semester. Wer Diebesgut planmäßig hehlt und dadurch andere ermuntert, weiter zu klauen, macht sich möglicherweise der Anstiftung zum gewerbsmäßigen Diebstahl schuldig. Das ist dann ein besonders schwerer Fall des Diebstahls — Strafrechtsvorlesung, erstes Semester. Das Ganze kann, wenn es bestimmte Ausmaße annimmt, sogar so weit gehen, dass man sich zumindest faktisch, möglicherweise auch strafrechtlich relevant an der Bildung einer kriminellen Vereinigung beteiligt … die dann eben darauf spezialisiert wäre, für die Bundesrepublik Deutschland entgeltlich Bankdaten von Steuersündern zu klauen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang der Ansatz, wonach der Kaufpreis von 2,5 Mio. Euro ins Verhältnis gesetzt wird zu vermuteten Steuernachzahlungen in Höhe von 100 Mio. Euro. Auch das die typische Denke von Dieben und Hehlern, andernfalls es nicht so einen florierenden Markt für gestohlene PKWs und sonstige hochwertige Güter, die “vom LKW gefallen sind”, gäbe.
Was heißt das also ? Das heißt, dass der Zweck nicht jedes Mittel heiligt. Das heißt, dass der Staat glaubwürdig bleiben muss und sich nicht zum Werkzeug oder Sponsor von Datendieben machen lassen darf. Verfolgung von Steuerstraftaten: Ja ! Aber bitte mit rechtsstaatlichen Mitteln, ohne jede Ausnahme ! Schon der 5 Mio.-Deal des BND mit den geklauten Liechtensteiner Bankdaten hat das Rechtsstaatsverständnis vieler steuertreuer Bürger schwer getrübt. Wenn der Staat sich jetzt – mit Ansage – dazu bereit findet, für die geklauten Daten aus der Schweiz Geld zu bezahlen, ist der organisierten Kriminalität im Handel mit gestohlenen Bankdaten Tür und Tor geöffnet. Vielleicht sollte der Staat dann auch daran denken, den Ankauf geklauter Daten im Sinne der Einhaltung von Vergabevorschriften und der Gleichbehandlung von Datendieben öffentlich auszuschreiben. Das würde den Datendieben dann auch die Unsicherheit nehmen, ob das, was sie da gerade klauen, auch wirklich einen Abnehmer findet. Und vielleicht könnten auf diese Weise auch die Preise etwas gedrückt werden, das hätte doch auch einen gewissen Charme.
Fazit: Finger weg von gestohlenen Bankdaten. Wer sich auf dieses äußerst fragwürdige Glatteis begibt, macht sich für jede Diskussion um Datenschutz und Datensicherheit zutiefst unglaubwürdig.
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