Update: “Steuersünder”-CD

Staatlich geprüfte Hehlerei ?

Die Diskussion um den Ankauf der “Steuersünder”-CD wird unverändert ebenso heftig geführt, wie sie über kurz oder lang wieder mehr oder weniger vergessen sein wird. Jedenfalls hat diese Diskussion und haben insbesondere die staatlichen Pläne, geklaute Daten zu kaufen, bereits Nachahmer gefunden, wie wir das schon befürchtet hatten: In Nordrhein-Westfalen hat man offenbar schon gekauft, in Baden-Württemberg steht die Entscheidung noch aus. Jedenfalls überschlagen sich offenbar die Angebote … und das macht die Verantwortlichen scheinbar eher glücklich und zufrieden, anstatt dass es bei ihnen Bedenken über die Richtigkeit ihres Handelns auslöst.

Die offiziellen Verlautbarungen zu diesem Thema fallen äußerst dürftig aus und lassen insbesondere keinerlei Schlüsse darauf zu, inwieweit und mit welchen Ergebnissen man sich mit den rechtlichen Problemen auseinander gesetzt hat. Das zeigen sehr schön die auf der Website des Bundesfinanzminsteriums nachzulesenden Verlautbarungen von Bundesfinanzminister Schäuble vom

4.2.2010

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und vom  5.2.2010

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Bundeskanzlerin Merkel hat sich “nach sorgfältiger Prüfung” entgegen z.B. den vom CDU-/CSU-Fraktionsvorsitzenden Kauder geäußerten Bedenken für den Ankauf der Steuersünder-CD entschieden. WAS die “sorgfältige Prüfung” beinhaltete und mit welchen rechtlichen Erwägungen sie abgeschlossen wurde, ist – soweit ersichtlich – nicht veröffentlicht worden.

Was an der ganzen Diskussion auffällt ? Es geht scheinbar überhaupt nicht mehr um die Rechtslage, um rechtsstaatliches Handeln, um Kriterien der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns. Vielmehr wird plötzlich die “Moral” in den Vordergrund geschoben, die in der Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Ankaufes geklauter Daten nun mal kein guter Ratgeber ist. Wenn es nämlich um die Prüfung der steuerstrafrechtlichen Verantwortlichkeit eines “Steuersünders” oder um die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz des Ankaufes der geklauten Daten geht, darf und wird die Frage der “Moral” eben überhaupt keine Rolle spielen. Insoweit darf man darauf gespannt sein, wie die Gerichte urteilen werden.

Grundsätzlich haben das Thema selbst und die Diskussion über dieses Thema geradezu groteske Ergebnisse zutage gefördert:

- Die SPD , die Grünen und die Gewerkschaften, die sich sonst wohl eher als  “Hüter” des Datenschutzes und des Rechtsstaats verstanden wissen wollen, werfen alle rechtlichen Bedenken über Bord und fordern ohne Wenn und Aber den Ankauf der geklauten Daten.

- Selbst ein Vertreter der katholische Kirche sah sich lt. katholisch.de veranlasst, den Ankauf der geklauten Daten grundsätzlich zu befürworten.

- Eine auf Bundesebene sowohl innerhalb der CDU/CSU, als auch in der FDP – immerhin die Regierungsparteien – aufkommende Diskussion um die Rechtmäßigkeit dieser Aktion wird geradezu im Keim erstickt, indem Kanzlerin Merkel kurzerhand ein  “Machtwort” spricht.

Da liegt der Verdacht nahe, dass es um eine populistische und weniger an den geltenden Gesetzen orientierte Vorgehensweise geht.

Das Ganze hat aber neben der strafrechtlichen Relevanz – Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Anstiftung und Beihilfe dazu, Hehlerei, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Veruntreuung von Steuermitteln, und so weiter, das alles noch jeweils als Amtsdelikt, wo gesetzlich vorgesehen -  noch eine ganz andere Bedeutung: Bekanntermaßen war der ehemalige Finanzminister Steinbrück in seinen Bemühungen, die Schweizer Regierung zu einer engeren “Kooperation” zu bewegen, nicht sonderlich erfolgreich. Nachdem man auf politischem Weg also nicht zum Erfolg gekommen ist, bedient man sich jetzt anderer, höchst zweifelhafter Methoden, um die politisch/zwischenstaatlich derzeit nicht zu erreichenden Ziele auf anderem, und zwar rechtswidrigem Weg zu erreichen. Das hat nicht nur international verheerende Auswirkungen, schadet also massiv dem Ruf der Bundesrepublik Deutschland, sondern stellt auch die rechtsstaatliche Autorität der Handelnden in Frage: Mit welcher – rechtlichen und moralischen – Berechtigung kann ein Staat von seinen Bürgern gesetzeskonformes Verhalten verlangen, wenn er sich selbst bewusst, also vorsätzlich ins Unrecht begibt ?

Was würde der deutsche Staat wohl sagen, wenn ein anderer Staat die Auslieferung eines Steuerhinterziehers fordert, diese Auslieferung vom deutschen Staat in Übereinstimmung mit der internationalen Rechtslage verweigert wird, und der andere Staat dann Kidnapper bezahlt, die den Steuerhinterzieher von Deutschland in den anderen Staat entführen ?

Und schließlich: Es ist allseits von der “Steuersünder-CD” die Rede. Meinen die Verantwortlichen denn im Ernst, dass sie bei allen 1500 Datensätzen auch fündig werden, es also tatsächlich um 1500 Datensätze von 1500 Steuersündern geht ? So naiv kann wohl niemand sein. Das bedeutet aber, dass man ohne mit der Wimper zu zucken eine mehr oder weniger große Anzahl von unbescholtenen Bürgern, die versteuertes Geld rechtmäßigerweise in der Schweiz anlegen und ihre diesbezüglichen Zinseinnahmen auch ordnungsgemäß versteuern, leichtfertig unter einen Generalverdacht stellt, und sie damit schlicht und einfach denunziert. Von irgendwelchen voreiligen Maßnahmen, wie Ermittlungen, Verhören und Durchsuchungen, die auch diesen unbescholtenen Bürgern drohen, mal ganz abgesehen.

Das alles zeigt: Der Rechtsstaat steht bei diesem Thema auf dem Kopf, und das sollte allen, insbesondere auch den Regierenden, zu denken geben. Immerhin haben sie auf die Verfassung geschworen, und selbst der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), seines Zeichens namhafter Verfassungsrechtler und Mitautor eines ebenso namhaften Grundgesetz-Kommentars, hat (verfassungs-)rechtliche Bedenken gegen den staatlichen Ankauf geklauter Daten geäußert (so veröffentlich bei N24-online unter Bezugnahme auf ein Interview mit der Bildzeitung).

Bleibt derzeit nur die Hoffnung, dass die bereits zahlreich vorliegenden Strafanzeigen gegen die Handelnden von den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten mit der gebotenen Konsequenz verfolgt und bearbeitet werden, also nicht aus Gründen der “Staatsräson” auf der Strecke bleiben. Das wäre dann nämlich tatsächlich der Exitus für Rechtsstaatlichkeit und Moral …

… demgegenüber sollten es die Regierenden besser mit dem von ihnen eingesetzten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar halten, der auf seiner Website (im Blog) im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion fordert:

Kein Datenschutz nach Kassenlage !

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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2 Responses to “Update: “Steuersünder”-CD”

  1. Jürgen sagt:

    Naja, seien wir mal ehrlich! Wieso sollte der Staat diese Chance nicht nutzen? Klar ist die Herkunft der CD zweifelhaft, aber ist das wirklich ein Grund Verbrechen nicht aufzudecken? Meines Erachtens sollte dies auch oder gerade deshalb in einem Rechtsstaat möglich sein.

  2. Michael Wachsmuth sagt:

    Wenn das richtig wäre, würde also doch gelten, dass der Zweck die Mittel – jedes Mittel – heiligt. Ich habe ja schon einige vergleichbare Beispiele gebracht, bei denen – würde man diesen Maßstab anlegen – zu Recht ein Aufschrei der rechtsstaatlich motivierten Empörung durch alle Reihen gehen würde. Wieso also ausgerechnet beim Thema Steuer-CD eine Ausnahme machen ?

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