Datenschutzgerechte Webanalyse und E-Government
Die Stichworte E-Government und Dienstleistungsrichtlinie sind in aller Munde. Ganze Abteilungen, Stäbe, Ausschüsse und Referate sind seit geraumer Zeit damit beschäftigt, die Verwaltung für diese Anforderungen “fit” zu machen.
Dass das insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes nicht ganz einfach ist, liegt auf der Hand. Wenn z.B. das Online-Angebot eines Landkreises darüber hinaus geht, die Auswahl und Buchung eines Wunschkennzeichens für den PKW anzubieten, und ganze Verfahren, beispielsweise Bauantragsverfahren, online abgewickelt werden, muss die Behörde uneingeschränkt sicher stellen, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auf der gesamten Online-Strecke uneingeschränkt gewährleistet wird.
Die Einführung von Online-Verfahren hat nicht nur den Sinn, es dem Bürger leichter zu machen. Neben zahlreichen anderen Aspekten wird es den Behörden maßgeblich auch darum gehen (müssen), ein bestimmtes Arbeitspensum mit weniger Personal zu bewältigen. Weil der öffentliche Dienst es zunehmend schwer haben wird, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, und weil es schlicht und einfach darum gehen muss, Kosten zu sparen, wo es geht.
Was liegt da näher, als dem Bürger einen Teil der Arbeit selbst zu übertragen ?