Carview/Trafficview Germany
Im Sommerloch kochte mal wieder reichlich das Thema Google Streetview auf. Die Politik verkündete laut und deutlich, dass man dieses Thema im Auge habe. Gegner und Befürworter lieferten sich – vornehmlich auch im Social Media Bereich – herzhafte Diskussionen. Die Presse einschließlich ihrer Online-Auftritte sah sich natürlich dazu veranlasst, mit diesem Thema ebenfalls ihre Seiten zu füllen.
An dieser Stelle wird es mit Sicherheit keine Ambitionen geben, in dieses Thema ebenfalls einzusteigen. Nur so viel: Ob es sich hierbei um ein Datenschutzthema handelt, als das es immer beschrieben wird, da habe ich meine Zweifel. Es spricht aus meiner Sicht mehr dafür, es als typisches Thema des Rechts am eigenen Bild, des Rechts auf Unberührtheit der Persönlichkeitssphäre oder des Rechts am Eigentum (bezogen auf bestimmte Bilder von Gebäuden etc.) zu sehen. Sofern und soweit durch den Einsatz von Google Streetview derartige Rechte verletzt werden, kann sich der betroffene Bürger hiergegen durch Anrufen der zuständigen Gerichte zur Wehr setzen. Einer marktschreierischen Diskussion über Datenschutz-Gesetzesänderungen bedürfte es daher m.E. nicht. Daran denkt man ja auch nicht, wenn Scharen von Paparazzi hinter bestimmten Prominenten her sind. Auch so etwas lässt sich von interessierten Medien massenhaft organisieren, ohne dass jemand auf die Idee käme, die Datenschutzgesetzgebung zu bemühen. —
Im Übrigen sollte sich gerade die Politik sehr genau überlegen, wie weit sie sich bei diesem Thema aus dem Fenster lehnen kann, ohne sich – jedenfalls bei informierten Kreisen – unglaubwürdig zu machen.
Wir erinnern uns: Deutschland wollte bei Einführung der LKW-Maut auf Biegen und Brechen das System Toll-Collect haben. Schon damals fragte man sich unabhängig vom Katastrophenstart und den explodierenden Kosten, die bis heute nicht geklärt sind, wieso man es nicht einfach so machte, wie es die Nachbarländer Österreich und die Schweiz und beispielsweise auch Italien seit Jahren praktizieren, mit einem simplen Vignettensystem oder mit Mautstationen nämlich. Das wäre unter dem Strich unproblematischer und billiger gewesen, und hätte zudem Arbeitsplätze geschaffen. Stattdessen setzte man mit selten gesehener Hartnäckigkeit das System Toll-Collect durch, was schon damals Datenschützer auf den Plan rief und unter anderem fragen ließ, ob damit wohl nicht auch noch andere Zwecke verfolgt werden sollten.
(Auf den Betreibervertrag mit dem Tooll-Collect-Konsortium wurde bereits an anderer Stelle dieses Blogs hingewiesen. Zum Thema Datenschutz findet sich dort soweit ersichtlich nichts.)
Nicht zu Unrecht, wie sich sehr schnell zeigte. Wenige Monate nach Aktivierung des Systems kam – scheinbar spontan, also vor allem überhaupt nicht geplant – das Land Hessen auf die Idee, die Toll-Collect-Daten auch für Zwecke der Strafverfolgung einzusetzen, durch flächendeckendes Scanning von PKW-Kennzeichen. In der hieran anschließenden, erstaunlich leisen Diskussion behauptete man seitens der Offiziellen tatsächlich, bei Erhebung derartiger Daten sei die Erstellung von Bewegungsprofilen nicht möglich. Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen, hier einige Quellen zu diesem Thema: SPIEGEL-ONLINE, GOLEM, WIKIPEDIA .
Das Toll-Collect-System oder ähnliche Systeme wurden dann tatsächlich von Hessen und verschiedenen anderen Bundesländern für Fahndungszwecke eingesetzt, das Bundesverfassungsgericht war und ist mit diesem Thema befasst, und natürlich nimmt der Staat in den Auseinandersetzungen die Haltung ein, dies sei alles zulässig. Wohl gemerkt: Wir sprechen über die Erhebung aktueller und ständig aktualisierter Bewegungsdaten von unbescholtenen Bürgern, zu dem Zweck, auf diese Weise eventuell wenige Kriminelle zu identifizieren, und zwar keinesfalls mit der Garantie, sie dann auch zu fassen, sondern nur zu dem Zweck, die Information zu erhalten, dass sich der Kriminelle X zum Zeitpunkt Y mit dem Fahrzeug Z auf der Autobahn A soundso befunden hat.
Hieran sollte die Politik denken, wenn sie so lautstark, weil medienwirksam Front gegen Google Streetview macht. Und dann sollte sie gleich die Gelegenheit dazu nutzen, darüber nachzudenken, ob es denn so konsequent ist, dass deutsche Behörden systematisch Bildmaterial aus Google Earth auswerten, um z.B. Schwarzbauten ausfindig zu machen. Das ist aber so etwas von in den Garten geschaut, wie es mit Google Streetview niemals möglich wäre.
Also bitte: Schafft Carview Germany und Trafficview Germany ab, dann könnt Ihr Euch glaubwürdig an einer Diskussion über Google Streetview beteiligen.

