Düsseldorfer Kreis … zum Dritten …
Die Entschließungen des Düsseldorfer Kreises, bei denen es sich zunächst grundsätzlich um nicht verbindliche Meinungsbilder der obersten Aufsichtsbehörden für nicht-öffentliche Internet-Auftritte handelt, haben nicht nur für zahlreiche, teilweise missverständliche Veröffentlichungen gesorgt, sondern teilweise sogar für eine Art Panik und Aktionismus, die nicht recht nachvollziehbar sind.
Im Bereich der Webanalyse hat ein Anbieter diese Veröffentlichungen beispielsweise zum Anlass genommen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass die angebotene Software “100 % datenschutzkonform” sei. Gleichzeitig weist dieser Anbieter darauf hin, das bei Auswahl der im Programm angebotenen Option “erweitere Datenschutzkonformität” mit keinerlei Problemen, Abmahnungen etc. zu rechnen sei. Quasi um dieses angebliche non-plus-ultra an Datenschutzkonformität zu unterstreichen, beruft man sich wechselnd auf Bestätigungen, Kooperationen etc. von/mit den Landesdatenschutzbeauftragten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen.
Ziemlich kurz, um nicht zu sagen, zu kurz gedacht, wie ich meine.
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