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Die Krankenkassen und Google Analytics

Freitag, November 27th, 2009

Nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte die gesetzlichen Krankenkassen wegen der Nutzung von Google Analytics angemahnt hatte, berichteten wir hierüber schon an anderer Stelle (“Krankes Tracking ?” vom 23.11.2009).

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Krankes Tracking ?

Montag, November 23rd, 2009

Jetzt haben es die Krankenkassen noch einmal schwarz auf weiß bekommen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sie laut einer Meldung von Heise schriftlich ermahnt, nicht mehr Google Analytics einzusetzen.

Die Frage sei erlaubt: Hat sich im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen noch nicht herumgesprochen, worauf beim Einsatz einer Webanalyse-Lösung zu achten ist und welchen Bedenken die Anwendung von Google Analytics unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten begegnet ? Spätestens seit dem unmissverständlichen Statement des ULD aus dem Jahr 2008 müsste das in Fachkreisen eigentlich allgemein bekannt sein. Das ULD hat diese Bewertung Anfang 2009 sogar noch einmal vertieft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz von Google Analytics als “derzeit datenschutzrechtlich unzulässig” anzusehen ist.

Vor diesem Hintergrund fragt sich, wann die betreffenden gesetzlichen Krankenkassen es endlich verstehen werden: Die Anforderungen an eine leistungsfähige Webanalyse-Lösung werden mit den entsprechenden Kundenwünschen und dem Trend zum Online-Geschäft immer größer. Derartige Lösungen zu entwickeln, kostet Geld. Wenn dieses Geld nicht durch den Verkauf einer Lösung erwirtschaftet wird, muss es aus anderen Quellen sprudeln. Bei Google eben aus der Vermarktung der zahlreichen Gratis-Dienste für Werbezwecke. So einfach ist das. Aber alles andere als einfach, wenn es um die datenschutzgerechte Behandlung von Versichertendaten geht.

Fazit: Umsonst oder billig ist nicht immer richtig !